Workshop 33

Kulturgüter und konkurrierende Normen: Lokale Strategien im Umgang mit staatlichem und internationalem Recht

Die internationale Gesetzgebung zum Umgang mit Kulturgütern hat ihre Wurzeln im Westen und setzt die Existenz eines Staates voraus, der für ihre Implementierung zuständig ist. Bereits während der Kolonialzeit wurden solche Gesetze zur Regelung des Rechts auf materielle und immaterielle Kulturgüter in den Kolonien angewandt, und später von den unabhängigen Regierungen meist ohne große Änderungen übernommen. Weitere internationale Regelungen wurden hinzugefügt.

Die Kulturgüter, die Gegenstand der neuen Gesetze wurden, sind in bestimmten sozialen und historischen Kontexten entstanden und haben in diesen auch weiterhin Bedeutung. Wir denken dabei an materielle und immaterielle Kulturgüter, wie zum Beispiel, Maskenaufführungen, Tänze, orale Traditionen, Musik, oder spezialisiertes Wissen wie landwirtschaftliches oder gesundheitliches Wissen. Sie waren nicht unveränderlicher Besitz einer Gruppe, sondern bereits vorkolonial in vielfältige Tauschbeziehungen eingebunden und konnten über weite Regionen jenseits der Gesellschaft zirkulieren, die sie hervorgebracht hatte. Die neue Rechtslage nötigte die lokalen Akteure, diese Kulturgüter in neue Wertkategorien einzuordnen. Die daraus hervorgehende Ordnung und die mit ihrer Herausbildung verbundenen Rechtfertigungsnarrative entstehen im Rahmen von alltäglich erlebter Geschichte in verschiedenen Gesellschaften in spezifischer Weise.

Uns interessiert in diesem Zusammenhang zweierlei: zum einen, wie vorkoloniale Formen von Kulturgütern gehandhabt und unter welchen Bedingungen sie zirkuliert wurden; zum anderen, wie sich die Akteure in diesem Prozess der Auseinandersetzung mit den neuen Rechtsformen positionieren. Eignen sie sich die neu bewerteten Kulturgüter auf ihre Weise an oder widersetzen sie sich den Regelungen? Wie gestaltet sich der Aushandlungsprozess zwischen den Akteuren und dem Staat sowie den Akteuren untereinander und wie verändern sich dadurch die „kulturellen Produkte“?

Mamadou Diawara / Ute Röschenthaler (Frankfurt)
Diawara@frobenius-institut.uni-frankfurt.de
roeschenthaler@em.uni-frankfurt.de

 

Termin / Raum

Donnerstag, 01.10.2009, 15.00 bis 16.45 Uhr / Raum 311 (Hauptgebäude)

 

Vorträge  inkl. Abstracts als pdf

Christoph Brumann (Köln): Unser aller Kulturgut: Das UNESCO-Welterbe als globales "tournament of value"

Ute Röschenthaler (Frankfurt): Immaterielle Kulturgüter: lokale Handhabung und globale Ansprüche

Mamadou Diawara (Frankfurt): Die Herausbildung von Urheberrechten im Kontext der Oralität

Aditya Eggert (Göttingen): Intangible heritage in Kambodscha zwischen nationaler Politik und internationaler Zertifizierung

Birgit Bräuchler (Frankfurt): Immaterielles Kulturerbe als Friedensstifter (Intangible cultural heritage as sites for peacebuilding)